Die gesetzliche Meldefrist zur Anmeldung beträgt 14 Tage.
Als Wochenaufenthalter/-in haben Sie Ihren Hauptwohnsitz ausserhalb von Uitikon. Aufgrund Ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind Sie aber gezwungen, in Uitikon einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen und somit eine Nebenniederlassung / Wochenaufenthalt zu begründen. Bei einem Wochenaufenthalt handelt es sich grundsätzlich nur um eine vorübergehende Lösung.
Die Einwohnerdienste haben die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt vorgenommen wird. Zur Anmeldung des Wochenaufenthalts müssen Sie diesen eingehend begründen. Wir bitten Sie, dazu, den Fragebogen für Wochenaufenthalter vollständig auszufüllen und zur persönlichen Vorsprache bei den Einwohnerdiensten mitzubringen.
Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für einen Wochenaufenthalt. Wochenaufenthalter/-innen sind verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerdienste Uitikon sind berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.
Die Gebühr für eine Anmeldung der Nebenniederlassung sowie deren Verlängerung beträgt Fr. 60.00.
Der Wochenaufenthalt wird grundsätzlich jedes Jahr durch die Einwohnerkontrolle neu überprüft.
Benötigte Dokumente
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Uitikon und möchten sich in einer anderen Schweizer Gemeinde / Stadt als Wochenaufenthalter / -in anmelden?
Dafür benötigen Sie von der Gemeinde Uitikon einen Aufenthaltsausweis. Diesen können Sie über den Online-Schalter bestellen.