Friedensrichterin
Friedensrichterin
Friedensrichter sind Vermittler in Zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Sie versuchen in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang ans Gericht zu ersparen.
Die Friedensrichter sind z.B. zuständig für folgende Klagen
- Forderungsklagen aus privaten und geschäftlichen Beziehungen (Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.)
- Nachbarschaftsklagen (Bäume, Sträucher, Lärm usw.)
- Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilung)
- Unterhaltsklagen
Auf Antrag der klagenden Partei können Friedensrichter bis zu einem Streitwert von CHF 2'000 einen Entscheid fällen oder sie können bis zu einem Streitwert von CHF 5'000 ohne Antrag einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
Friedensrichter sind nicht zuständig für
- Mietrecht
Zuständig ist die "Paritätische Schlichtungsstelle" am Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon - Scheidungen
Begehren können direkt beim Bezirksgericht am Wohnsitz einer der Parteien eingereicht werden. - Ehrverletzungen
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft