Fundbüro

Haben Sie etwas verloren?
Die Gemeinde Uitikon ist für die Aufbewahrung von Fundgegenständen zuständig, welche in ihrem Gemeindegebiet verloren gegangen sind. Das Fundbüro befindet sich in der Abteilung Sicherheit und Einwohnerdienste im Erdgeschoss des Gemeindehauses. Gerne dürfen Sie sich auch per Telefon (Tel. 044 200 15 29) oder per Email (einwohnerdienste@uitikon.org) bezüglich verloren gegangenen Gegenständen erkunden bzw. uns diese melden.

  • Bei einem Verlust in einem öffentlichen Gebäude wenden Sie sich bitte an den Eigentümer, den Mieter oder an den mit der Aufsicht betrauten Person.
  • Bei einem Verlust im öffentlichen Verkehr stehen Ihnen die Fundbüros des ZVV oder der SBB zur Verfügung:
    Fundbüro ZVV
    Fundbüro SBB
  • Zudem kann Sie das Online-Fundbüro der Schweiz (www.easyfind.ch) bei Ihrer Suche unterstützen.

 

Haben Sie etwas gefunden?
Wenn Sie etwas gefunden haben, sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn dieser unbekannt ist, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen. Übersteigt der Wert der Sache offenbar CHF 10.00 sind Sie zur Anzeige an die Polizei verpflichtet (Art. 720 ZGB). Wenn Sie eine Sache auf öffentlichem Grund gefunden haben, können Sie den Fundgegenstand beim Fundbüro der Gemeinde Uitikon abgeben.

Fundgegenstände, welche von ihrem Eigentümer nicht abgeholt werden, können vom Finder innert Jahresfrist, frühestens aber nach Ablauf von drei Monaten seit Abgabe des Fundgegenstandes, abgeholt werden (gegen Vorweisung der Bestätigung und eines amtlichen Ausweises). Wer den gesetzlichen Pflichten als Finder nachgekommen ist, erwirbt, wenn während fünf Jahren vom Datum der Anzeige an, der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum (Art. 722 Abs. 1 ZGB). Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie einen angemessenen Finderlohn (Art. 722 Abs. 2 ZGB).