Blitzschutzpflicht

Blitzschutzpflicht

Je nach Personenbelegung, Geschosszahl, Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung sind Bauten und Anlagen mit ausreichend dimensionierten Blitzschutzanlagen auszurüsten. In der „Brandschutzrichtlinie Blitzschutzanlagen“ des VKF sind die wichtigsten Bauten, welche mit einer Blitzschutzanlage zu schützen sind aufgeführt. In Zweifelsfällen entscheidet die Brandschutzbehörde.

Abnahmen und periodische Kontrollen

Abnahmen und periodische Kontrollen

Je nach Personenbelegung, Geschosszahl, Bauart, Lage, Ausdehnung und Nutzung sind Bauten und Anlagen mit ausreichend dimensionierten Blitzschutzanlagen auszurüsten. In der „Brandschutzrichtlinie Blitzschutzanlagen“ des VKF sind die wichtigsten Bauten, welche mit einer Blitzschutzanlage zu schützen sind aufgeführt. In Zweifelsfällen entscheidet die Brandschutzbehörde.

Blitzschutzaufseher

Blitzschutzaufseher

Die Blitzschutzaufseher stehen den Gemeindeinstanzen, Planern, Anlageerstellern und Anlagebetreibern sowie Bauherren beratend zur Seite. Für den Bezirk Dietikon (Gemeinde Uitikon) ist Herr Reinhard Kaufmann zuständig. Sie erreichen ihn unter folgender Adresse:

Reinhard Kaufmann
Dachlissen 64
8932 Mettmenstetten
Telefon 044 768 22 20
E-Mail info@k-dt.ch