Grundsatz und Ziel

Grundsatz und Ziel

Die Luftqualität in der Schweiz wird zunehmend besser. Trotz beachtlicher Fortschritte ist aber unsere Atemluft vor allem in den Städten nach wie vor übermässig mit Schadstoffen belastet. Damit die Umwelt nicht unnötig belastet wird, sollen Feuerungsanlagen so wenig Schadstoffe wie möglich erzeugen und die Energie optimal nutzen. Mit der Abgasmessung werden Wirkungsgrad und Schadstoffausstoss geprüft. Zusammen mit der regelmässigen Reinigung und Wartung trägt die Feuerungskontrolle dazu bei, dass Ihre Heizungsanlage einwandfrei funktioniert und Sie zudem Heizkosten einsparen können.

Kontrollen Öl- und Gasheizungen

Kontrollen Öl- und Gasheizungen

Die Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen wird ausschliesslich durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt. Sie ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Dies gibt dem Betreiber die Sicherheit, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der LRV eingehalten werden.

Die Routinekontrolle findet alle 2 Jahre statt und wird durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt.

Werden bei der Kontrolle Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Einregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.

Sanierungspflicht

Sanierungspflicht

Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte gemäss der geänderten Luftreinhalteverordnung (LRV) überschritten, muss die Anlage innert 30 Tagen einreguliert und nötigenfalls saniert werden.

Messberechtigte

Messberechtigte

Die Routinekontrolle kann entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt werden oder durch eine private Fachfirma. Damit das Messresultat gesetzeskonform anerkannt wird, benötigt das Unternehmen einen Zusammenarbeitsvertrag mit der Gemeinde Uitikon.

Kontrolle von Holzfeuerungen

Kontrolle von Holzfeuerungen

Im Kanton Zürich sind Holzheizungen mit einer Leistung bis 70 kW, in denen regelmässig Holz verbrannt wird, neu seit dem 1. Oktober 2007 im Turnus von 2 Jahren zu kontrollieren. Ausgenommen sind lediglich Anlagen, die mit weniger als 200 kg (ca. 1/2 Ster) lufttrockenem Brennholz pro Jahr betrieben werden (z. B. Cheminées).

Um eine qualitativ einwandfreie Kontrolle und kompetente Beratung sicherzustellen, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 31. März 2008 beschlossen, den Kaminfegermeister, Herr Marcel Rohner aus Birmensdorf (amtlicher Feuerungskontrolleur der Gemeinde mit eidg. Fachausweis), mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Bei Holzzentralheizungen ab 40 kW erfolgt ab Herbst 2009 im 2-Jahres-Turnus zusätzlich zur Sicht- eine Emissionskontrolle. Diese besteht in der Regel in der optischen Beurteilung des Rauchbildes 15 Minuten nach dem Anfeuern. Im Zweifelsfalle muss eine CO-Messung durchgeführt werden.

Amtlicher Feuerungskontrolleur der Gemeinde Uitikon

Marcel Rohner
Nassackerstrasse 19
8903 Birmensdorf
Telefon 044 737 16 71

Gebühren

Die Abnahmekontrolle ist in der Bewilligungsgebühr für wärmetechnische Anlagen enthalten. Periodische Routine- sowie Nachkontrollen werden Ihnen direkt vom amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch Ihre Servicefirma in Rechnung gestellt.