Versicherungspflicht
Sämtliche Gebäude im Kanton Zürich sind bei der GVZ zu versichern. Die Versicherung ist obligatorisch für alle Gebäude mit einem Wert über CHF 5'000. Dabei erhält jedes Gebäude eine von der GVZ bestimmte Versicherungsnummer.
Die Gebäude sind versichert gegen Feuer-, Elementar- und Erdbebenschäden. Detaillierte Angaben können Sie aus dem Gesetz über die Gebäudeversicherung und den Vollzugsbestimmungen entnehmen. Schadensmeldungen sind unverzüglich beim Statthalteramt Dietikon anzumelden, ansonsten können die Entschädigungen gekürzt werden.
Bauzeitversicherung
Für Neubauten sowie für wesentliche An- und Umbauten mit einer Wertvermehrung von über CHF 50'000 oder über 50 % des bisherigen Versicherungswertes ist bei der GVZ vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abzuschliessen. Nach Bauende ist eine Schätzung zu beantragen.
Revisionsschätzungen
Der Versicherungswert von bestehenden Gebäuden wird in der Regel alle 15 Jahre überprüft.