Anwesenheiten:
- Montag
- Dienstag
- Donnerstag
Wir geben Ihnen Auskunft im Bereich des Bestattungswesen. Übrige Fragen zu Zivilstandsfällen sind an das Zivilstandsamt Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, Telefon 044 744 35 67 zu richten.
Organisieren von Bestattungen
Zum schmerzlichen Verlust eines Angehörigen sprechen wir Ihnen unser Beileid aus.
Welche Formalitäten sind nun zu erledigen? (Details siehe auch Merkblatt Todesfall)
Als Erstes ist der Tod durch einen Arzt bestätigen zu lassen, welcher eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Danach darf eine Überführung der verstorbenen Person in den Aufbahrungsraum des Friedhofs oder ins Krematorium in die Wege geleitet werden. Die Überführung zu veranlassen ist Sache des Bestattungsamtes der Wohngemeinde des Verstorbenen bzw. an Wochenenden Sache des Pikettdienstes.
Der Todesfall ist von den nächsten Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person innert 2 Tagen auf dem Bestattungsamt zu melden. Wir organisieren die Bestattung und helfen Ihnen beim Erledigen der nächsten Schritte. Damit wir uns auf Ihren Besuch vorbereiten können, bitten wir Sie telefonisch einen Bestattungstermin zu vereinbaren (Telefon 044 200 15 25).
An Wochenenden und Feiertagen ist das Bestattungsamt nicht besetzt. Die Bestattungsorganisation kann am nächsten Arbeitstag vorgenommen werden. Ist ein Tod zu Hause eingetreten, kann die Einsargung und Überführung mit dem Bestattungsinstitut Gerber abgesprochen werden. Das Unternehmen wird unter Absprache mit Ihnen die Überführung in die Aufbahrungshalle Friedhof Uitikon oder ins Krematorium Nordheim, Zürich, vornehmen. Das Bestattungsamt und der Pikettdienst des Bestattungsinstitut Gerber sind unter der Telefonnummer 044 200 15 25 erreichbar.
Dem Bestattungsamt sind folgende Dokumente abzugeben:
- Original der ärztlichen Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
- Kopie der Todesanzeige vom Spital oder Heim (falls vorhanden)
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Pass und/oder ID
- Ausländerausweis
Was wird auf dem Bestattungsamt besprochen / organisiert?
- Einsargung und Überführung der verstorbenen Person
- Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Grabtyp (Erdgrab, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab, Nischenwand, Familiengrab)
- Datum und Ort der Bestattung und Abdankung
- Sargwunsch / Urnenwunsch
- Amtliche Todesanzeige
Einwohner der Gemeinde Uitikon können die eigenen Bestattungswünsche beim Bestattungsamt kostenlos hinterlegen.
Die Wünsche werden jenen Personen, die den Todesfall anmelden, zur Kenntnis gebracht. Das Formular Vereinbarung über Bestattungswünsche finden Sie unter den Dokumenten in der rechten Navigation. Bestattungswünsche können auch bei den eigenen Papieren (Schriftenempfangsschein, Familienbüchlein etc.) aufbewahrt oder einer Vertrauensperson übergeben werden. Bei alleinstehenden Personen empfiehlt sich die Übergabe an das Bestattungsamt, der Verwaltung des Alters- oder Pflegeheims oder einer Betreuungsperson. Wünsche über die Bestattung sollen nicht im Testament aufgenommen werden. Dieses wird erst nach der Bestattung eröffnet.
Sofern kein schriftlicher Bestattungswunsch der verstorbenen Person dagegen spricht, dürfen die Angehörigen im Rahmen der Schicklichkeit über die Urne verfügen.
Die Angehörigen dürfen die Urne nach entsprechender Rückfrage im Friedhof einer anderen Gemeinde oder auch privat im Garten beisetzen oder sie zu Hause aufbewahren.
Es ist in der Schweiz auch gestattet, die Asche im Rahmen der Schicklichkeit in der Natur (Wald, Fluss, See, Berge...) zu verstreuen.
Vergleiche dazu Artikel 3 Abschnitt C Paragraf 29 der kantonalen Bestattungsverordnung BesV vom 20. Mai 2015.
Varianten von Grabstätten
Der Friedhof Uitikon bietet fünf verschiedene Ruhestätten an. Die Ruhefrist beträgt jeweils 20 Jahre. Ein Familiengrab kann bei einem aktuellen Todesfalls gekauft werden. Die Ruhefrist hierfür beträgt 40 Jahre.
Grabtyp:
- Erdgrab
- Urnengrab
- Urnennische
- Gemeinschaftsgrab
- Familiengrab
Der Grabunterhalt ist Sache der Hinterbliebenen. Für den Grabunterhalt haben Sie die Möglichkeit einen Grabunterhaltsvertrag mit der Gemeinde abzuschliessen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Haben Sie spezielle Wünsche bezüglich der Bepflanzung? Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Friedhofgärtner:
Friedhofvorsteher:
Stefanie Bauer, Zürcherstrasse 59, 8142 Uitikon
Telefon 044 200 15 20
Friedhofgärtner:
Graf Gartenbau AG