Abmeldung / Wegzug

Abmeldung innerhalb der Schweiz
Die Abmeldung hat innert 14 Tagen nach Wegzugsdatum zu erfolgen. Sie können dies online mittels eUmzug melden.
Für die Abmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Schweizer Staatsangehörige
-    Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)

Ausländische Staatsangehörige
-    Reisepass oder Identitätskarte
-    Ausländerausweis

Spezialfälle
-    Verheiratet, bei einer Trennung
     Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene Partner/in nicht zusammen umziehen: Erklärung zur Trennung
-    Umzug mit Minderjährigen
     Falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Erklärung zum Hauptwohnsitz von Minderjährigen

Informationen zum eUmzug
-    Drittstaatsangehörige können den Dienst nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Zürich nutzen.
-    Falls Ihre neue Wohngemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich dort persönlich innerhalb von 14 Tagen anmelden. 

 

Abmeldung ins Ausland
Für die Abmeldung ins Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen.

Vorgängige Kontaktaufnahme mit der Abteilung Steuern
Nehmen Sie frühzeitig mit der Abteilung Steuern Kontakt auf, mind. 1 Monat vor Ausreise.
044 200 15 49, steueramt@uitikon.org
Das ausgefüllte Formular für Wegzüger ins Ausland müssen Sie beim Steueramt abgeben. Die Kopie mit der Bestätigung vom Steueramt bringen Sie anschliessend bei der persönlichen Abmeldung mit.

Für die persönliche Abmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Schweizer Staatsangehörige
-    Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)

Ausländische Staatsangehörige
-    Reisepass oder Identitätskarte
-    Ausländerausweis

Spezialfälle, eine gemeinsame Schaltervorsprache ist erwünscht
-    Verheiratet, bei einer Trennung
     Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene Partner/in nicht zusammen umziehen: Erklärung zur Trennung
-    Umzug mit Minderjährigen
     Falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Erklärung zum Hauptwohnsitz von Minderjährigen

 

Hinweise

Abmeldebestätigung
Eine Abmeldebestätigung (für die Beendigung der Krankenkassenpflicht etc.) kostet Fr. 10.– und kann erst nach erfolgter Abmeldung bezogen werden.

Dienstpflichtige
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich

Ausländische Staatsangehörige
mit Niederlassung C verlieren ihre Niederlassung bei Wegzug ins Ausland. Es besteht die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten ein Gesuch, um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung zu stellen. Es wird empfohlen, das Gesuch frühzeitig an das Migrationsamt des Kantons Zürich zu richten.