Einbürgerungen
Einbürgerungen von Schweizern
Für die Behandlung des Einbürgerungsgesuches von Schweizerinnen und Schweizern sind folgende Kriterien gemäss der kantonalen Bürgerrechtsverordnung massgebend:
• bereits im Besitz des Schweizer Bürgerrechts
• mindestens 2 Jahre in Uitikon wohnhaft
• Gesuchsteller kann sich und seine Familie wirtschaftlich erhalten
• Gesuchsteller besitzt einen unbescholtenen Ruf
• bei Bewerbern zwischen 16 und 25 Jahren reichen 2 Jahre Wohnsitz im
Kanton Zürich
Benötigte Unterlagen
• Ausgefülltes Gesuchsformular
• Ausweiskopie (Pass/ID)
• Personenstandsausweis, nicht älter als 6 Monate (erhältlich beim
Zivilstandsamt des aktuellen Heimatortes)
• Strafregisterauszug (Privatauszug), nicht älter als 3 Monate
(ab 18 Jahren)
Der Kanton Zürich kennt keine Beschränkung der Anzahl der Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte. Es gibt jedoch Kantone, die eine Beschränkung der Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte kennen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich vor der Gesuchstellung bei dem zuständigen Zivilstandsamt Ihrer bisherigen Heimatorte über die Möglichkeit und die Bedingungen einer Beibehaltung oder eines Verzichtes Ihres bisherigen Bürgerrechtes erkundigen (evtl. mit Kosten verbunden).
Es werden keine Einbürgerungsgebühren für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht erhoben.
Kommunale Administrations- und Publikationskosten
Bewerber ab vollendetem 25. Altersjahr | CHF 250.- |
Bewerber bis zum vollendetem 25. Altersjahr | CHF 125.- |
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht | gebührenfrei |
Minderjährige Kinder die mit den Eltern eingebürgert werden | gebührenfrei |
Personen die ihren Wohnsitz seit mind. 10 Jahren in Uitikon haben | gebührenfrei |
Einbürgerungen von Ausländern
ORDENTLICHE EINBÜRGERUNG
Neu kann die ordentliche Einbürgerung online ausgefüllt werden. Wir bitten alle Bewerbenden diese Option und Möglichkeit zu nutzen.
Checkliste ordentliche Einbürgerung
Vorgehen zur Einreichung des Gesuchs für die ordentliche Einbürgerung:
- Informieren
Informieren Sie sich über das Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich über die Website des Kantons oder am Schalter des Bereichs Einwohnerdienste oder auf der Website des Staatssekretariat für Migration SEM
- Voraussetzungen erfüllt?
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung erfüllen
Einbürgerungs-Checker
- Eintragung im schweizerischen Zivilstandsregister
Stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihren aktuellen Daten im schweizerischen Personenstandsregister (Zivilstandsamt) eingetragen sind. Eintrag im Zivilstandsregister
Für die Gemeinde Uitikon ist das Zivilstandsamt Dietikon zuständig
- Anschliessend füllen Sie das Gesuch online aus und reichen es so dem Gemeindeamt Kanton Zürich, Abteilung Einbürgerung, auch online ein.
Kantonaler Deutschtest
In diesen Situationen brauchen Sie keinen Deutschtest:
- Ich spreche Deutsch als Muttersprache
- Ich bin aktuell in der obligatorischen Schule auf Deutsch
- Ich bin aktuell in der Lehre oder im Gymnasium auf Deutsch
- Ich war 5 Jahre in einer obligatorischen Schule auf Deutsch
- Ich habe eine Lehre oder ein Studium auf Deutsch gemacht
- Ich habe schon einen anderen Deutsch-Test auf Niveau B1 gemacht
Das Deutschzertifikat muss mit der Gesuchseinreichung abgegeben werden.
Grundkenntnistest
In diesen Situationen brauchen Sie keinen Grundkenntnistest:
- Ich bin aktuell in einer obligatorischen Schule in der Schweiz
- Ich bin aktuell in der Lehre oder im Gymnasium in der Schweiz
- Ich war 5 Jahre in einer obligatorischen Schule in der Schweiz. Von diesen 5 Jahren waren mindestens 3 Jahre auf Sekundarstufe 1.
- Ich habe eine Lehre oder das Gymnasium in der Schweiz gemacht.
Der Nachweis für den Grundkenntnistest können Sie während des Verfahrens einreichen.
Die Gemeinde Uitikon hat einen Dienstleistungsvertrag mit der bildungswerkstatt zürich. Die Einwohner von Uitikon welche sich einbürgern lassen möchten, können den Deutschtest und/oder den Grundkenntnistest dort machen. Sämtliche Informationen über die Vorbereitungskurse und den Test sind auf der Homepage aufgeschaltet.
Gebühren
Ordentliche Einbürgerung
Kommunale Einbürgerungsgebühr
Bewerber ab vollendetem 25. Altersjahr | CHF 500.- |
Bewerber bis zum vollendetem 25. Altersjahr | CHF 250.– |
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht | gebührenfrei |
Kommunale Administrations- und Publikationskosten
Bewerber ab vollendetem 25. Altersjahr | CHF 250.– |
Bewerber bis zum vollendetem 25. Altersjahr | CHF 125.- |
| gebührenfrei |
Kantonsgebühren
unter 20 Jahre | kostenlos |
bis 25 Jahre | CHF 250.- |
über 25 Jahre | CHF 500.- |
miteingebürgerte Kinder | kostenlos |
bei Abweisung | CHF 200.- |
Bundesgebühren
unter 18 Jahre | CHF 50.- |
über 18 Jahre | CHF 100.- |
Ehepaar | CHF 150.- |
miteingebürgerte Kinder | kostenlos |
bei Abweisung | CHF 300.- |
ERLEICHTERTE Einbürgerung
Folgende Personen können sich erleichtert einbürgern lassen:
- Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern (zum Zeitpunkt der Eheschliessung bereit Schweizer Bürger/in)
- Staatenlose Kinder unter 18 Jahren
- Kinder unter 22 Jahre eines eingebürgerten Elternteils
- Personen der dritten Ausländergeneration
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Information zu Voraussetzungen und Vorgehen
Bundesamt für Migration
Vorgehen
- Informieren Sie sich mit den obenstehenden Links über das erleichterte Einbürgerungsverfahren
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung erfüllen: Einbürgerungs-Checker
- Die Gesuchsunterlagen können Sie auf der Gemeinde, Abteilung Einwohnerdienste, beziehen oder via SEM (ch.sem.admin.ch) bestellen
- Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit allen Beilagen an diese Adresse:
Staatssekretariat für Migration SEM, Sektion Einbürgerungen, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabbern
- Nachdem die Gesuchsunterlagen vom Bund und Kanton geprüft wurden, erhält die Gemeinde den Auftrag, einen Erhebungsbericht zu erstellen. Hierfür werden Sie von der Abteilung Einbürgerung der Gemeinde Uitikon zu einem persönlichen Gespräch eingeladen
Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.
Gebühren
Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt CHF 900.-. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.-