Zusatzleistungen zur AHV/IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo Renten und übriges Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unserer Schweiz. Für die Gemeinde Uitikon ist die SVA Zürich zuständig für die Ausrichtung der Ergänzungsleistungen. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ergänzungsleistungen.
Die Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV müssen Sie schriftlich einreichen. Senden Sie Ihre Anmeldung an:
SVA Zürich
Zusatzleistungen
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Die Höhe der Ergänzungsleistungen wird individuell berechnet, abhängig von den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen. Bei der Berechnung werden die anerkannten Ausgaben und die anrechenbaren Einnahmen berücksichtigt. Weiter unterscheiden wir, ob Sie zu Hause oder in einem Heim leben. Auf der Internetseite der SVA (Sozialversicherungsanstalt) können Sie selber berechnen, ob Sie einen Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Online-Rechner: Schätzung der Höhe der Ergänzungsleistungen
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 044 200 15 23 zur Verfügung.