Adressauskünfte

Adressauskünfte richten sich nach § 18 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und 23 des Gesetzes über die Informationen und den Datenschutz (IDG).

Adress- und Datenauskünfte für Amtsstellen (keine Privatpersonen)
Amtsstellen erhalten telefonische Daten- und Adressauskünfte

Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen
Es können keine telefonischen Adressauskünfte erteilt werden. Reichen Sie Ihr Gesuch schriftlich per Post oder Mail ein.

Gemeinde Uitikon
Einwohnerdienste
Zürcherstrasse 59
8142 Uitikon Waldegg
einwohnerdienste@uitikon.org

Geben Sie in der Anfrage alle Ihnen bekannten Personalien der gesuchten Person wie Name, Vorname, evtl. lediger Name, Geburtsdatum, ehemalige Wohnadresse sowie Zeitraum von wann bis wann diese Person in Uitikon wohnte, an.

Die Auskunft erhalten Sie anschliessend per Post oder per Mail inkl. Rechnung.

 

Es wird unterschieden zwischen der einfachen und der erweiterten Auskunft:

Einfache Auskunft (CHF 10.-)

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Zuzugsdatum und Wegzugsdatum/Wegzugsort

 

Erweiterte Auskunft (CHF 20.-)

Es muss ein berechtigtes Interesse vorhanden sein und glaubhaft gemacht werden. Dazu wird ein Interessensnachweis benötigt (z.B. Rechnungskopie, Verlustschein, Gerichtsurkunde, Vertragskopie, usw).

Zusätzliche Auskunft über:

  • Zuzugsort und Wegzugsort (ohne Adresse)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort / Nationalität