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Für die Üetliberg- und Gratstrasse gilt ein Fahrverbot (Verkehrsanordnung vom 17. Oktober 2016 der Kantonspolizei Zürich). Es handelt sich beim Üetliberg um ein Natur- und Naherholungsgebiet, das primär mit der Üetlibergbahn (SZU) erschlossen ist. Öffentliche Parkplätze sind keine vorhanden.
Genaue Strecke: Das Fahrverbot erstreckt sich von Ringlikon ab der Üetlibergstrasse (Kontrollort Höhe Schülerheim, Haus-Nr. 45) bis zur Bahnstation Üetliberg und die Gratstrasse bis Uto-Kulm bzw. über Balderen bis zur Einmündung Zufahrt Hinterbuchenegg Haus Nr. 71 der Gemeinde Stallikon.
Haftungsausschluss für Strassenzustand: Gesuchsteller, Fahrzeughalter, Eigentümer des Transportgutes, Chauffeur und die zum Verlad mitfahrenden Personen verzichten gegenüber Kanton und Gemeinden als Werkeigentümer ausdrücklich auf Ersatz allfälligen Schadens, hervorgerufen durch den Zustand der Strassen. Bei seiner Fahrt trägt der Gesuchsteller gegenüber jedermann die volle Verantwortung und haftet für jeglichen Schaden, der an der Strassenanlage entsteht.
Gültigkeit: Die Ausnahmebewilligungen werden nur auf Zusehen hin befristet und unter dem Vorbehalt erteilt, dass sie jederzeit entschädigungslos aufgehoben oder geändert werden können. Bei Missachtung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen in der Ausnahmebewilligung kann diese auf bestimmte oder unbestimmte Zeit entzogen werden. Die strafrechtliche und administrativrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Bei unwahren Angaben erlangen die Bewilligungen keine Gültigkeit und sind nichtig.
Widerhandlungen werden zur Anzeige gebracht und mit Busse geahndet. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Zur Überwachung des Fahrverbotes werden Videokameras eingesetzt.
Gebühr: diese ist per Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen.
Gemeinde UitikonAbteilung Sicherheit
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