Die Gemeinden sind verpflichtet, ein Inventar mit den bekannten Brutvorkommen von Gebäudebrütern zu führen. Erfasst werden die typischen und standorttreuen Gebäudebrüter-Arten wie Schwalben, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Turmfalke, Schleiereule oder auch Fledermäuse. Es gibt einige Vogelarten, sogenannte Gebäudebrüter, die ihre Nester ausschliesslich an Gebäuden bauen und diese wiederverwenden. Diese Lebensräume gelten als Naturschutzobjekte. Dies hat zur Folge, dass bei den Baubewil...