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Anmeldung / Zuzug
Sie ziehen neu nach Uitikon? Wir heissen Sie herzlich Willkommen!
Meldefrist
Bitte melden Sie sich online via eUmzugCH oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug (gesetzliche Frist) an.
Melden Sie sich vorgängig bei Ihrer alten Wohngemeinde ab (via eUmzugCH oder persönlich).
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Gebühr von CHF 40.00 (Gebührenreglement der Gemeinde Uitikon) zur Folge hat und allenfalls auch eine Ordnungsbusse mit Verzeigung folgen kann.
eUmzugCH – online Umzugsmeldung
Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Zuzug innerhalb des Kantons Zürich nutzen. Die anfallenden Anmeldegebühren für den Abschluss des eUmzugs sind direkt online zu bezahlen.
Die für die Anmeldung benötigten Dokumente (siehe unten) können während dem Eingabeprozess des eUmzugs hochgeladen oder anschliessend via E-Mail zu uns gesandt werden an einwohnerdienste@uitikon.org.
Zuzug aus dem Ausland
Zuzüger aus dem Ausland müssen in jedem Fall persönlich vorbeikommen, eine online Anmeldung ist ausgeschlossen.
Ausländische Staatsangehörige
Vor Ort füllen wir das Formular für die Aufenthaltsbewilligung aus und vereinbaren einen Termin beim Migrationsamt für die Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Unterschrift).
Persönliche Anmeldung
Bringen Sie für die Anmeldung am Schalter die notwendigen Unterlagen (siehe unten) mit.
Gebühren
CHF 20 Anmeldung pro erwachsene Person
Ausländische Staatsangehörige (Gebühren gemäss ausländerrechtlichen Gebührenordnung)
CHF 30 Änderung der Adresse innerhalb Kanton / Gemeinde
CHF 20 ledige Kinder unter 18 Jahren (nur EU/EFTA)
Benötigte Dokumente
Schweizerinnen und Schweizer
– amtlicher Ausweis (Pass oder ID)
– Krankenversicherungsnachweis KVG (Police oder Karte)
– Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder Kaufvertrag
Verheiratete
– Familienausweis oder Trauungsurkunde
– Getrennt: Erklärung zur Trennung
Zuzug mit minderjährigen Kindern
– Familienausweis oder Geburtsschein
– bei nicht verheirateten Eltern: Sorgerechtsentscheid
– Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes,
falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben
Zuzug mit Hund
– siehe Hundewesen
Ausländerinnen und Ausländer
– Ausländerausweis
– gültiger Pass (oder EU/EFTA auch: Identitätskarte)
– Krankenversicherungsnachweis KVG (Police oder Karte)
– Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder Kaufvertrag
– Arbeitsvertrag oder Legitimation/Studienbestätigung (bei Zuzug vom Ausland)
– Geburtsurkunde oder Zivilstandsdokument auf welchem Elternnamen ersichtlich sind
– Zivilstandsnachweis, sofern nicht ledig
Zuzug mit minderjährigen Kindern
– Familienausweis oder Geburtsschein
– bei nicht verheirateten Eltern: Sorgerechtsentscheid
– Einverständniserklärung zur An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes,
falls Sie als Eltern getrennte Wohnsitze haben
Zuzug mit Hund
– siehe Hundewesen
Name |
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Ausländerrechtliche Gebührenordnung (CRDOWNLOAD, 175.3 kB) | Download | 0 | Ausländerrechtliche Gebührenordnung |
Einzugsanzeige (PDF, 37.17 kB) | Download | 1 | Einzugsanzeige |
Erklärung zum Hauptwohnsitz von Minderjährigen (PDF, 89.33 kB) | Download | 2 | Erklärung zum Hauptwohnsitz von Minderjährigen |
Erklärung zur Trennung (PDF, 107.93 kB) | Download | 3 | Erklärung zur Trennung |
Gesuch um Errichtung einer Adress- und Datensperre (PDF, 83.35 kB) | Download | 4 | Gesuch um Errichtung einer Adress- und Datensperre |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 200 15 29 | einwohnerdienste@uitikon.org |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheit und Sicherheit | 044 200 15 29 | einwohnerdienste@uitikon.org |