Haupinhalt

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 196 vom 30. September 2019 werden gemäss Tarif- und Vollzugsverordnung der politischen Gemeinde Uitikon für Einzelbewilligungen CHF 10.00 und für Dauerbewilligungen CHF 80.00 im Debit- oder Kreditverfahren erhoben.
 

Die Bezahlung erfolgt online mit Debit- oder Kreditkarte.

Von den Gebühren sind ausgenommen:

  • Notwendige Fahrten von Polizei, Sanität, Feuerwehr, Ärzten und ärztliches Hilfspersonal im Einsatz sowie Personen- und Tiertransporte medizinischer Notfälle
  • Fahrten im Auftrag der Gemeinden Stallikon und Uitikon sowie die Städte Adliswil und Zürich, des Bundes oder des Kantons
  • Fahrten zum Betrieb / Unterhalt der Sendeanlagen sowie SZU Bahnbetrieb und Luftseilbahn Adliswil Felsenegg
  • Konzessionierte Postdienste
  • Land- und Forstwirtschaftsbetriebe
  • Wildhüter und Jäger
Name
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Ausnahmebewilligungen (PDF, 77.18 kB) Download 0 Allgemeine Nutzungsbedingungen der Ausnahmebewilligungen
Uetliberg Fahrbewilligung Bestimmungsorte (PDF, 11.82 MB) Download 1 Uetliberg Fahrbewilligung Bestimmungsorte