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Uetliberg Fahrbewilligung - Dauerbewilligung

Bemerkung

Auf gemeinsamen Antrag der Gemeinde Stallikon und Uitikon sowie der Stadt Zürich hat die Kantonspolizei Zürich ein Fahrverbot für das Uetliberggebiet angeordnet.

Von der Uetlibergstrasse von Ringlikon ab Uetlibergstrasse 45 (Schülerheim) bis Bahnhof Uetliberg und von der Gratstrasse ab der Bahnstation Uetliberg bis Uto-Kulm bzw. über Baldern bis zur Einmündung Zufahrt Hinterbuchenegg Naus Nr. 71 ist der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern verboten.

In den Nutzungsbedingungen ist festgehalten, wer berechtigt für eine Dauerbewilligung und/oder eine Einzelbewilligung ist.

Die Gebühren für die Fahrbewilligung richten sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Uitikon.

Verfahren

Dauerbewilligungen sind rechtzeitig anzumelden und benötigen eine Bearbeitungszeit von 10 Tagen.
Nachdem die Dauerbewilligung gelöst wurde, wird das Gesuch durch die Abteilung Gesundheit & Sicherheit geprüft.
Die Bewilligungsinstanz behält sich vor zum Zweck von weiteren Abklärungen weitere Unterlagen oder Bestätigungen einzuverlangen.
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