Haupinhalt

Die Gemeinde ist verantwortlich für alle Asylsuchenden, die der Gemeinde vom Kanton zugewiesen werden. Sie zahlt ihnen die vom Bund vorgeschriebene Unterstützung für den Lebensbedarf aus und versucht den betroffenen Menschen Integrationshilfe zu geben und sie zu fördern. Kinder werden in die Schule Uitikon integriert.

Asylsuchende erhalten vorerst Deutschkurse; nach Erhalt einer Bewilligung für die vorläufige Aufnahme (Ausweis F) vom Bund werden Beschäftigungsprogramme, allenfalls kurze Ausbildungsprogramme sowie weitere Deutschkurse dazu eingesetzt, eine wirtschaftliche Selbständigkeit rasch und dauerhaft zu erlangen.

Familien, die als anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz leben, erhalten die gesetzliche Unterstützung wie sie das Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich vorschreibt. Auch hier sind die Integration und die Befähigung zur selbständigen Lebensführung das Ziel.

Kontakt

Asylwesen
Zürcherstrasse 59
8142 Uitikon
Tel. 044 200 15 39
soziales@uitikon.org

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