Haupinhalt

Friedensrichter sind Vermittler in Zivilrechtlichen Streitigkeiten.

Sie versuchen in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Gang ans Gericht zu ersparen.

 

Die Friedensrichter sind z.B. zuständig für folgende Klagen

  • Forderungsklagen aus privaten und geschäftlichen Beziehungen (Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.)
  • Nachbarschaftsklagen (Bäume, Sträucher, Lärm usw.)
  • Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilung)

Auf Antrag der klagenden Partei können Friedensrichter bis zu einem Streitwert von CHF 2'000 einen Entscheid fällen oder sie können bis zu einem Streitwert von CHF 10'000 ohne Antrag einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

 

Friedensrichter sind nicht zuständig für

Mietrecht

  • Zuständig ist die "Paritätische Schlichtungsstelle" am Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon

Scheidungen

  • Begehren können direkt beim Bezirksgericht am Wohnsitz einer der Parteien eingereicht werden.

Ehrverletzungen

  • Zuständig ist die Staatsanwaltschaft

Kontakt

Gemeinde Uitikon
Friedensrichteramt
Zürcherstrasse 59
8142 Uitikon
Tel. 044 200 15 34
friedensrichteramt@uitikon.org

Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung.
Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon.

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Verantwortlich Telefon