Haupinhalt
Bauen
Sie möchten bauliche Veränderungen vornehmen? Die wichtigsten Bestimmungen zum Bauwesen finden sich im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) und den zugehörigen Verordnungen, in der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Uitikon und im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG zum ZGB). Hinzu kommen verschiedene eidgenössische und kantonale Umweltschutznormen (Lärm, Luft, Gewässer, Energie usw.).
Konsultieren Sie insbesondere unseren Onlineschalter, wo Sie neben der BZO und dem Zonenplan u.a. auch die Formulare für das Anzeigeverfahren oder das ordentliche Verfahren finden.
Geodaten finden Sie im Geografischen Informationssystem (GIS-Browser): https://maps.zh.ch/
Allgemeines zu Baugesuchen
Baubewilligungsverfahren
Ausserdem koordinieren wir die baubehördlichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.
Mögliche Baugesuche:
- Neu-, Um- und Aufbauten
- Gebäude-Abbrüche oder Renovationen in Kernzonen
- Nutzungsänderungen
- Parzellierungen (Unterteilung von Grundstücken)
- Erstellung oder Ersatz von Heizungsanlagen
- Fahrzeugabstellplätze, Werk- und Lagerplätze
- Reklameanlage
- usw.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Baufreigabe / Baubeginn
Baurechtlicher Entscheid (Zustellung)
Bauvollendung (Anmeldung Schlussabnahme)
Bauwasseranschluss
Brandschutz im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens
Aufgaben
In Zusammenarbeit mit dem externen Brandschutzexperten des Gemeindeingenieurbüros ewp AG werden die Baugesuche bezüglich Brandschutzvorschriften geprüft und die entsprechenden Auflagen für die Baubewilligung formuliert. Während der Bauzeit wird die Einhaltung der Auflagen sowie die richtige Ausführung der Konstruktionen kontrolliert und nach Bauvollendung erfolgt eine Schlussabnahme.
Brandschutzvorschriften
Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Sie regeln die für die Zielsetzung erforderlichen Rechtsverbindlichkeiten. Die Brandschutzvorschriften gelten für neu zu errichtende Bauten und Anlagen. Bestehende Bauten und Anlagen sind verhältnismässig an die neuen Brandschutzvorschriften anzupassen.
Auskünfte und Beratung
Selbstverständlich steht Ihnen der kommunale Brandschutzexperte auch schon in der Planungsphase beratend zur Verfügung, um die Ziele des Brandschutzes mit baulichen und technischen Massnahmen rechtzeitig zu koordinieren (Baumaterialien, Brandschutzabschnitte, Fluchtwege, Notausgänge, Löschmittel etc.). Durch eine frühzeitige Planung kann nicht nur der vorbeugende Brandschutz optimal ins Projekt einfliessen, sondern auch nachträglicher Mehraufwand vermieden werden.
Kommunaler Brandschutzexperte
Geoinfra Ingenieure AG
Rinor Osmani
Tel. 052 354 21 34
Ortsbild- und Denkmalschutz
Uitikon ist nicht irgendein Dorf. Trotz der Nähe zu Zürich ist Uitikon nicht, wie so manche andere Gemeinde, zur Allerweltsagglomeration mutiert. Uitikon ist ein sehr altes Dorf.
Die Gemeinde Uitikon setzt seit einigen Jahren erfolgreich für die Erhaltung des schützenswerten Dorfkerns (Kernzone I) einen denkmalpflegerischen Berater ein.
Seine Aufgabe ist im wesentlichen, die „Rechte“ der Bauten in der Kernzone wahrzunehmen, Argumente für deren Erhaltung und wider deren Abbruch zu sammeln und vorzutragen, den Charakter eines Altbaus aufzuzeigen und entstellende Umbauten festzustellen oder auch Neubauprojekte zu bewerten, die sich nur auf sich selbst beziehen und sich nicht in das Miteinander der Hauslandschaft einfügen wollen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie bitte sich an uns.
Rohbauvollendung (Anmeldung)
Name |
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Bau & Immobilien |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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700.1 | Bau- und Zonenordnung | 22. Februar 2022 |
700.11 | Zonenplan | 2. Februar 2022 |
700.3 | Verordnung über den Bau und Unterhalt von Privatstrasse | 27. April 1988 |
701.1 | Geschäftsreglement über das kommunale Baubewilligungsverfahren | 5. Mai 1997 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 044 200 15 59 | bau@uitikon.org |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 044 200 15 59 | bau@uitikon.org |
Name | Telefon | Kontakt |
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Baukommission |