Haupinhalt

Sie möchten bauliche Veränderungen vornehmen? Die wichtigsten Bestimmungen zum Bauwesen finden sich im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) und den zugehörigen Verordnungen, in der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Uitikon und im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG zum ZGB). Hinzu kommen verschiedene eidgenössische und kantonale Umweltschutznormen (Lärm, Luft, Gewässer, Energie usw.).

Konsultieren Sie insbesondere unseren Onlineschalter, wo Sie neben der BZO und dem Zonenplan u.a. auch die Formulare für das Anzeigeverfahren oder das ordentliche Verfahren finden.

Geodaten finden Sie im Geografischen Informationssystem (GIS-Browser): https://maps.zh.ch/

Allgemeines zu Baugesuchen

Die Hauptaufgabe der Baupolizei besteht darin, nach Vorliegen einer rechtskräftigen baurechtlichen Bewilligung die gesetzlich vorgeschriebenen Bauabnahmen durchzuführen. Die Baupolizei k…
Die Hauptaufgabe der Baupolizei besteht darin, nach Vorliegen einer rechtskräftigen baurechtlichen Bewilligung die gesetzlich vorgeschriebenen Bauabnahmen durchzuführen. Die Baupolizei kontrolliert die wesentlichen Zwischenstände und die Bauausführung gemäss den bewilligten Plänen und Nebenbestimmungen der Baubewilligung. Weiter werden eingegangene Anzeigen von Verstössen gegen die Bauordnung und das Planungs- und Baugesetz geprüft und allfällige weitere Massnahmen in die Wege geleitet.

Bau - Reklamegesuch

Bau- und Zonenordnung (BZO)

Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare, über die Behandlung in der Baukommission bis z…
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare, über die Behandlung in der Baukommission bis zur Antragstellung an den Gemeinderat oder Beschlussfassung durch den Bauvorstand ab.

Ausserdem koordinieren wir die baubehördlichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. 


Mögliche Baugesuche:

  • Neu-, Um- und Aufbauten
  • Gebäude-Abbrüche oder Renovationen in Kernzonen
  • Nutzungsänderungen
  • Parzellierungen (Unterteilung von Grundstücken)
  • Erstellung oder Ersatz von Heizungsanlagen
  • Fahrzeugabstellplätze, Werk- und Lagerplätze
  • Reklameanlage
  • usw.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Baufreigabe / Baubeginn

Mit diesem Online-Dienst können Sie via Internet die Anmeldung für den Baubeginn (Gesuch um Baufreigabe) auslösen.
Mit diesem Online-Dienst können Sie via Internet die Anmeldung für den Baubeginn (Gesuch um Baufreigabe) auslösen.

Baurechtlicher Entscheid (Zustellung)

Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen, seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde, schriftlich die Zustellung des oder der baurechtl…
Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen, seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde, schriftlich die Zustellung des oder der baurechtlichen Entscheide(s) zu verlangen.

Bauvollendung (Anmeldung Schlussabnahme)

Mit diesem Online-Dienst können Sie die Anmeldung zur Schlussabnahme veranlassen.
Mit diesem Online-Dienst können Sie die Anmeldung zur Schlussabnahme veranlassen.

Bauwasseranschluss

Mit diesem Online-Dienst können Sie einen provisorischen Bauwasseranschluss via Internet beantragen.
Mit diesem Online-Dienst können Sie einen provisorischen Bauwasseranschluss via Internet beantragen.

Brandschutz im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens

Aufgaben In Zusammenarbeit mit dem externen Brandschutzexperten des Gemeindeingenieurbüros ewp AG werden die Baugesuche bezüglich Brandschutzvorschriften geprüft und die entsprechende…

Aufgaben

In Zusammenarbeit mit dem externen Brandschutzexperten des Gemeindeingenieurbüros ewp AG werden die Baugesuche bezüglich Brandschutzvorschriften geprüft und die entsprechenden Auflagen für die Baubewilligung formuliert. Während der Bauzeit wird die Einhaltung der Auflagen sowie die richtige Ausführung der Konstruktionen kontrolliert und nach Bauvollendung erfolgt eine Schlussabnahme.

Brandschutzvorschriften

Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen. Sie regeln die für die Zielsetzung erforderlichen Rechtsverbindlichkeiten. Die Brandschutzvorschriften gelten für neu zu errichtende Bauten und Anlagen. Bestehende Bauten und Anlagen sind verhältnismässig an die neuen Brandschutzvorschriften anzupassen.

Auskünfte und Beratung

Selbstverständlich steht Ihnen der kommunale Brandschutzexperte auch schon in der Planungsphase beratend zur Verfügung, um die Ziele des Brandschutzes mit baulichen und technischen Massnahmen rechtzeitig zu koordinieren (Baumaterialien, Brandschutzabschnitte, Fluchtwege, Notausgänge, Löschmittel etc.). Durch eine frühzeitige Planung kann nicht nur der vorbeugende Brandschutz optimal ins Projekt einfliessen, sondern auch nachträglicher Mehraufwand vermieden werden.

Kommunaler Brandschutzexperte

Geoinfra Ingenieure AG
Rinor Osmani
Tel. 052 354 21 34

 

Merkblatt Anlässe in Bauten, Räumen und Zelten

Merkblatt Baumrückschnitt

Orts- und Quartierplanung

Ortsbild- und Denkmalschutz

Uitikon ist nicht irgendein Dorf. Trotz der Nähe zu Zürich ist Uitikon nicht, wie so manche andere Gemeinde, zur Allerweltsagglomeration mutiert. Uitikon ist ein sehr altes Dorf.    D…

Uitikon ist nicht irgendein Dorf. Trotz der Nähe zu Zürich ist Uitikon nicht, wie so manche andere Gemeinde, zur Allerweltsagglomeration mutiert. Uitikon ist ein sehr altes Dorf.   

Die Gemeinde Uitikon setzt seit einigen Jahren erfolgreich für die Erhaltung des schützenswerten Dorfkerns (Kernzone I) einen denkmalpflegerischen Berater ein.

Seine Aufgabe ist im wesentlichen, die „Rechte“ der Bauten in der Kernzone wahrzunehmen, Argumente für deren Erhaltung und wider deren Abbruch zu sammeln und vorzutragen, den Charakter eines Altbaus aufzuzeigen und entstellende Umbauten festzustellen oder auch Neubauprojekte zu bewerten, die sich nur auf sich selbst beziehen und sich nicht in das Miteinander der Hauslandschaft einfügen wollen.

Für weitere Auskünfte wenden Sie bitte sich an uns.

Rohbauvollendung (Anmeldung)

Mit diesem Online-Dienst können Sie die Anmeldung zur Rohbaukontrolle veranlassen.
Mit diesem Online-Dienst können Sie die Anmeldung zur Rohbaukontrolle veranlassen.

Zonenplan

Zustimmungserklärung Näherbaurecht